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1. Große Toilette
beinhaltet:
- An-/Auskleiden
- Hautpflege
- Kämmen
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
- Rasieren
- Waschen (im Bett oder am Waschbecken) Duschen/Baden (umfaßt gegebenenfalls Haarwäsche)
- Transfer aus dem Bett /ins Bett
- Bett machen /richten
Vergütung: Pflegefachkraft 21,33 EUR, ergänzende Hilfen (nur ausnahmsweise) 14,62 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 7,54 EUR
2. Kleine Toilette
beinhaltet:
- An-/Auskleiden
- Hautpflege
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
- Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
- Transfer aus dem Bett /ins Bett
- Bett machen /richten
Vergütung: Plegefachkraft 14,23 EUR, ergänzende Hilfen (nur ausnahmsweise) 9,78 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 5,00 EUR
3. Transfer /An- Auskleiden
beinhaltet:
- Transfer aus dem Bett /ins Bett
- An- /Auskleiden
- Bett machen /richten
nicht abrechenbar neben den Leistungspaketen Nr. 1, 2, 4, und 5
Vergütung: Pflegefachkraft 7,70 EUR, ergänzende Hilfen 5,28 EUR, ZDL 2,70 EUR
4. Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen)
beinhaltet ggf. alternativ:
- An- /Auskleiden
- Hilfe beim Gang zur Toilette
- Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
- Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über die Magensonde)
- Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung )
- Teilwaschen
Zu 3.: Instillation, Blasenspülung, Katheterwechsel sowie Verbandswechsel bei suprapupischem Katheter sind Maßnahmen der Behandlungspflege
Zu 5.: Ist im Rahmen der Stomaversorgung eine Wundversorgung erforderlich, liegt auch eine Maßnahme der Behandlungspflege vor
Vergütung: Pflegefachkraft 9,46 EUR
5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen)
beinhaltet ggf. auch alternativ:
- An- Auskleiden
- Hilfe beim Gang zur Toilette
- Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem
- Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
- Teilwaschen
Vergütung: Ergänzende Hilfen 6,49 EUR, ZDL 3,35 EUR
6. Spezielles Lagern
beinhaltet in der Regel sowohl:
- Bett machen /richten
- Lagern
- Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
Anmerkung: Nur abrechnungsfähig bei weitgehender Immobilität und Verwendung von Lagerungshilfsmitteln.
Die Dekubitusprophylaxe umfaßt im Rahmen der Grundpflege auch Dekubitus Stadium I.
Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 3,24 EUR
7.Mobilisation
beinhaltet:
- Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke
- Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen
Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 3,24 EUR
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet:
- Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
- Mundgerechtes Portionieren
- Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe 3,24 EUR, ZDL 1,65 EUR
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet:
- Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
- Mundgerechtes Portionieren
- Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
- Essen und Trinken geben (Löffelweise bzw. schluckweise)
- Mundpflege bzw. Prothesenpflege
- Teilwaschen
Vergütung: Pflegefachkraft 16,60 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 11,38 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 5,89 EUR
10. Verabreichung von Sondenkost mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
beinhaltet:
- Vorrichten der Sondennahrung
- Überprüfen der Lage der Sonde
- Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
- Spülen der Sonde nach Applikation
- Reinigen der Gebrauchsgegenstände
Vergütung: Pflegefachkraft 14,57 EUR
11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine
Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen)
beinhaltet:
- An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppensteigen
- Begleitung zu(m) Behörden, Ärzten, Einkauf
Anmerkung: 1. Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde 2. Nicht abrechenbar neben Leistungspaket 15.
Vergütung: Pflegefachkraft 7,10 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR pro angefangene ¼ Stunde
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
beinhaltet ggf. auch alternativ:
- Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder
- Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
- Anrichten
- Tisch decken
- Aufräumen
- Spülen bezogen auf die Mahlzeit
Vergütung: Fachkraft 10,45 EUR, ergänzende Hilfe 8,14 EUR, ZDL 4,17 EUR
13. Essen auf Räder/ stationärer Mittagstisch
Beinhaltet bei Essen auf Räder: Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit
Beinhaltet bei stationärem Mittagstisch:
Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen
Vergütung: Fachkraft 2,26 EUR, ergänzende Hilfe 2,26 EUR, ZDL 2,26 EUR
14. Zubereiten einer (i.d.Regel warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen)
beinhaltet:
- Kochen
- Spülen, Geschirr aufräumen
- Reinigen des Arbeitsbereiches
Vergütung: Fachkraft 20,90 EUR, ergänzende Hilfe 16,28 EUR, ZDL 8,36 EUR
 15. Einkauf / Besorgungen
beinhaltet:
- Erstellen eines Einkaufs- /Speiseplanes
- Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung)
- Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung
Anmerkung: Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde
Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR
pro angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR
16. Waschen, Bügeln, Putzen
beinhaltet:
- Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
- Bügeln und Einräumen der Wäsche
- Putzen beinhaltet auch Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
- Fenster putzen
- Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes / der Gefriertruhe
- Reinigen eines Haustierkäfiges
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
- Reinigung des Bades, Toilette, Küche
- Staubsaugen, Nassreinigen
- Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
- Staubwischen
- Reinigen des Treppenhauses (kleine Kehrwoche)
Anmerkung: Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde
Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR pro angefangen ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR pro
angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR pro angefangene ¼ Stunde
17. Vollständiges Ab- und Beziehen eine Bettes
Vergütung: Fachkraft 4,17 EUR, ergänzende Hilfe 3,24 EUR, ZDL 1,65 EUR
 18. Beheizen der Wohnung
Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl
Beinhaltet: Auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen
- Heizmaterial anzünden
- Asche leeren
- Ofen säubern, Heizmaterial anzünden
- Asche leeren
- Ofen säubern
Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR, ergänzende Hilfe 4,89 EUR, ZDL 2,52 EUR
Wegepauschalen
Zur Abgeltung der Wegegebühren werden pauschal monatlich
in Pflegestufe III 32,99 EUR in Pflegestufe III 98,97 EUR in Pflegestufe III 98,97 EUR
vergütet.
Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 1,93 EUR vergütet.
Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird
pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,00 EUR vergütet.
Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson
Der Einsatz einer zweiten Pflegekraft ist zusätzlich mit der Hälfte des Preises der
erbrachten Leistungspakete zu vergüten. Im Falle des Einsatzes eines ZDL als Pflegekraft beträgt der Zuschlag 30 v. H. des Preises der erbrachten Leistungspakete.
Anmerkung:
Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber
hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende
Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese
Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen.
Einsatz von Hauswirtschaftlichen Fachkräften in der Grundpflege
Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte bei den Leistungspaketen 1 - 3 und 5 - 9 eingesetz
werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25 %. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann:
Leistungspaket 1: 18,29 EUR Leistungspaket 2: 12,23 EUR Leistungspaket 3: 6,59 EUR
Leistungspaket 5: 8,11 EUR Leistungspaket 6: 4,06 EUR Leistungspaket 7: 4,06 EUR
Leistungspaket 8: 4,06 EUR Leistungspaket 9: 14,22 EUR
Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung
Soweit Pflegefachkräfte bei den Leistungspaketen 12, 14 bis 18 eingesetzt werden, kann
der Preis für die Fachkraft des jeweiligen Leistungspaketes abgerechnet werden.
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