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Procura Rost
Procura Rost - Gemeinsam heilen, pflegen, versorgen.

1. Große Toilette

beinhaltet:

  1. An-/Auskleiden
  2. Hautpflege
  3. Kämmen
  4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
  5. Rasieren
  6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken) Duschen/Baden (umfaßt gegebenenfalls Haarwäsche)
  7. Transfer aus dem Bett /ins Bett
  8. Bett machen /richten

Vergütung: Pflegefachkraft 21,33 EUR, ergänzende Hilfen (nur ausnahmsweise) 14,62 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 7,54 EUR


2. Kleine Toilette

beinhaltet:

  1. An-/Auskleiden
  2. Hautpflege
  3. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
  4. Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
  5. Transfer aus dem Bett /ins Bett
  6. Bett machen /richten

Vergütung: Plegefachkraft 14,23 EUR, ergänzende Hilfen (nur ausnahmsweise) 9,78 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 5,00 EUR


3. Transfer /An- Auskleiden

beinhaltet:

  1. Transfer aus dem Bett /ins Bett
  2. An- /Auskleiden
  3. Bett machen /richten

nicht abrechenbar neben den Leistungspaketen Nr. 1, 2, 4, und 5

Vergütung: Pflegefachkraft 7,70 EUR, ergänzende Hilfen 5,28 EUR, ZDL 2,70 EUR


4. Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen)

beinhaltet ggf. alternativ:

  1. An- /Auskleiden
  2. Hilfe beim Gang zur Toilette
  3. Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
  4. Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über die Magensonde)
  5. Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung )
  6. Teilwaschen

Zu 3.:
Instillation, Blasenspülung, Katheterwechsel sowie Verbandswechsel bei suprapupischem Katheter sind Maßnahmen der Behandlungspflege

Zu 5.:
Ist im Rahmen der Stomaversorgung eine Wundversorgung erforderlich, liegt auch eine Maßnahme der Behandlungspflege vor

Vergütung: Pflegefachkraft 9,46 EUR


5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen)

beinhaltet ggf. auch alternativ:

  1. An- Auskleiden
  2. Hilfe beim Gang zur Toilette
  3. Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem
  4. Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
  5. Teilwaschen

Vergütung: Ergänzende Hilfen 6,49 EUR, ZDL 3,35 EUR


6. Spezielles Lagern

beinhaltet in der Regel sowohl:

  1. Bett machen /richten
  2. Lagern
  3. Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)

Anmerkung:
Nur abrechnungsfähig bei weitgehender Immobilität und Verwendung von Lagerungshilfsmitteln.
Die Dekubitusprophylaxe umfaßt im Rahmen der Grundpflege auch Dekubitus Stadium I.

Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 3,24 EUR


7.Mobilisation

beinhaltet:

  1. Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke
  2. Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen

Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 3,24 EUR


8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

beinhaltet:

  1. Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  2. Mundgerechtes Portionieren
  3. Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

Vergütung: Pflegefachkraft 4,73 EUR, ergänzende Hilfe 3,24 EUR, ZDL 1,65 EUR

9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

beinhaltet:

  1. Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  2. Mundgerechtes Portionieren
  3. Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
  4. Essen und Trinken geben (Löffelweise bzw. schluckweise)
  5. Mundpflege bzw. Prothesenpflege
  6. Teilwaschen

Vergütung: Pflegefachkraft 16,60 EUR, ergänzende Hilfe (nur ausnahmsweise) 11,38 EUR, ZDL (nur ausnahmsweise) 5,89 EUR


10. Verabreichung von Sondenkost mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe

beinhaltet:

  1. Vorrichten der Sondennahrung
  2. Überprüfen der Lage der Sonde
  3. Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
  4. Spülen der Sonde nach Applikation
  5. Reinigen der Gebrauchsgegenstände

Vergütung: Pflegefachkraft 14,57 EUR


11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen)

beinhaltet:

  1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  2. Treppensteigen
  3. Begleitung zu(m) Behörden, Ärzten, Einkauf

Anmerkung:
1. Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde
2. Nicht abrechenbar neben Leistungspaket 15.

Vergütung: Pflegefachkraft 7,10 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR pro angefangene ¼ Stunde


12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

beinhaltet ggf. auch alternativ:

  1. Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder
  2. Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
  3. Anrichten
  4. Tisch decken
  5. Aufräumen
  6. Spülen bezogen auf die Mahlzeit

Vergütung: Fachkraft 10,45 EUR, ergänzende Hilfe 8,14 EUR, ZDL 4,17 EUR

13. Essen auf Räder/ stationärer Mittagstisch

Beinhaltet bei Essen auf Räder:
Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit

Beinhaltet bei stationärem Mittagstisch:
Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen

Vergütung: Fachkraft 2,26 EUR, ergänzende Hilfe 2,26 EUR, ZDL 2,26 EUR


14. Zubereiten einer (i.d.Regel warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen)

beinhaltet:

  1. Kochen
  2. Spülen, Geschirr aufräumen
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches

Vergütung: Fachkraft 20,90 EUR, ergänzende Hilfe 16,28 EUR, ZDL 8,36 EUR


15. Einkauf / Besorgungen

beinhaltet:

  1. Erstellen eines Einkaufs- /Speiseplanes
  2. Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung
  3. Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung)
  4. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung

Anmerkung:
Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde

Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR


16. Waschen, Bügeln, Putzen

beinhaltet:

  1. Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
  2. Bügeln und Einräumen der Wäsche
  3. Putzen beinhaltet auch Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
  4. Fenster putzen
  5. Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes / der Gefriertruhe
  6. Reinigen eines Haustierkäfiges
  7. Trennung und Entsorgung des Abfalls
  8. Reinigung des Bades, Toilette, Küche
  9. Staubsaugen, Nassreinigen
  10. Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
  11. Staubwischen
  12. Reinigen des Treppenhauses (kleine Kehrwoche)

Anmerkung: Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde

Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR pro angefangen ¼ Stunde, ergänzende Hilfe 4,89 EUR pro angefangene ¼ Stunde, ZDL 2,52 EUR pro angefangene ¼ Stunde


17. Vollständiges Ab- und Beziehen eine Bettes

Vergütung: Fachkraft 4,17 EUR, ergänzende Hilfe 3,24 EUR, ZDL 1,65 EUR


18. Beheizen der Wohnung

Voraussetzung:
Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl

Beinhaltet:
Auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen

  1. Heizmaterial anzünden
  2. Asche leeren
  3. Ofen säubern, Heizmaterial anzünden
  4. Asche leeren
  5. Ofen säubern

Vergütung: Fachkraft 6,27 EUR, ergänzende Hilfe 4,89 EUR, ZDL 2,52 EUR



Wegepauschalen

Zur Abgeltung der Wegegebühren werden pauschal monatlich

in Pflegestufe I
II 32,99 EUR
in Pflegestufe II
I 98,97 EUR
in Pflegestufe III 98,97 EUR

vergütet.



Zuschläge für Einsätze in der Nacht

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 1,93 EUR vergütet.


Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen

Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,00 EUR vergütet.


Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson

Der Einsatz einer zweiten Pflegekraft ist zusätzlich mit der Hälfte des Preises der erbrachten Leistungspakete zu vergüten. Im Falle des Einsatzes eines ZDL als Pflegekraft beträgt der Zuschlag 30 v. H. des Preises der erbrachten Leistungspakete.


Anmerkung:

Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus einem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen.


Einsatz von Hauswirtschaftlichen Fachkräften in der Grundpflege

Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte bei den Leistungspaketen 1 - 3 und 5 - 9 eingesetz werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25 %. Die Preise für diese Leistungspakete betragen dann:

Leistungspaket 1:        18,29 EUR
Leistungspaket 2:        12,23 EUR
Leistungspaket 3:          6,59 EUR
Leistungspaket 5:          8,11 EUR
Leistungspaket 6:          4,06 EUR
Leistungspaket 7:          4,06 EUR
Leistungspaket 8:          4,06 EUR
Leistungspaket 9:        14,22 EUR


Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung

Soweit Pflegefachkräfte bei den Leistungspaketen 12, 14 bis 18 eingesetzt werden, kann der Preis für die Fachkraft des jeweiligen Leistungspaketes abgerechnet werden.
 

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